Wohnen im Wasserwerk in alter Zeit

Heinz-Jürgen Schönberger

Heinz-Jürgen Schönberger

Von Zeit zu Zeit tauchen in der Tagespresse Gedanken zur Nutzung der „Umgedrehten Kommode“ auf, wie der alte Wasserspeicher auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerkes der Stadt Bremen im Volksmund heißt.

Nur dieses denkmalgeschützte Gebäude erinnert an die Zeit, in der dort am Weserufer der überwiegende Trinkwasserbedarf Bremens aus dem Wasser der Weser hergestellt und ins Netz eingespeist wurde.

Die Anlagen waren nach dem damaligen Stand der Technik modern, die Wasserqualität entsprach den Anforderungen der Gesundheitsbehörden und auf den Flächen rings um den Wasserturm herrschte emsige Betriebsamkeit.

Eins von mehreren Gebäuden auf dem Grundstück war das Haus No.66. In diesem Haus, das – nicht unüblich zur damaligen Zeit gleichzeitig Betriebs- und Wohngebäude war- lebte 1895 Ober-Ingenieur Eugen Götze mit seiner Familie. Von ihm liegt uns ein Schreiben vor, das sich mit den prekären Wohnverhältnissen in seiner Dienstwohnung befasst und das neben seiner Mängelaufzählung interessante Aspekte zum Leben in der Gründerzeit bietet.

Das Schreiben ist in der damals üblichen Form handschriftlich abgefasst. Der Empfänger war ursprünglich die Deputation für die Erleuchtungs – und Wasserwerke; der aus welchen Gründen auch immer geänderte Adressat Herr Direktor Salzenberg war als Leiter der Erleuchtungs-und Wasserwerke Bremens Vorgesetzter des Herrn Götze.

Brief

Transkription:

Bremen, den 16.April 1895

Privat

Herrn Direktor Salzenberg

An

Die Deputation für die Erleuchtungs-und

Wasserwerke.

Ende des Jahres 1893 wurde mir das Parterre des Hauses Werderstrasse No. 66 auf Grund eines Deputationsbeschlusses provisorisch als Dienstwohnung überwiesen.. Hierbei teilten mir die Herren Senator Gildemeister und Rechnungsführer Helmken mit, dass – unter Voraussetzung der Genehmigung seitens der Bürgerschaft – in Kürze auf dem Terrain des Wasserwerkes ein Haus als Dienstwohnung für den OberIngenieur des Werkes erbaut werden sollte. Für den Fall, dass die Genehmigung der Bürgerschaft ausbliebe, solle die jetzige Wohnung zu einer abgeschlossenen Dienstwohnung ausgebaut werden.

Der Neubau eines Wohnhauses ist anscheinend nicht beabsichtigt.

Da auch die mir überwiesenen Räume des Hauses Werderstrasse No.66 im Allgemeinen meinen Bedürfnissen genügen, ich besonders auch auf den dazu gehörigen Garten viel Mühe und viel Geld verwendet habe, welche für mich verloren sein würden, wenn ich eine andere Wohnung beziehen müsste, so bitte ich die Deputation ganz gehorsamst, gütig dafür Sorge tragen zu wollen, dass das Unterhaus Werderstrasse 66

erstens zu einer abgeschlossenen Wohnung eingerichtet,

zweitens anständig ausgestattet werde, so dass ich im Stande bin, die Wohnung gemäß § 12 meiner Dienstordnung und § 5 der Anweisung vom 25.Oktober 1875 in Betreff der Benutzung und baulichen Unterhaltung der Dienstwohnungen für die fernere Zeit aus eigenen Mitteln zu unterhalten. Nachdem ich die Mängel der Wohnung zwei Winter hindurch ausgehalten habe, bitte ich dringend, dass die notwendigen Änderungen und Ausbesserungen baldigst begonnen und nach und nach bis zum kommenden Herbst vollendet werden, damit ich die Wohnung ohne gar zu große Unbequemlichkeiten während der Arbeiten bewohnen kann.

Obgleich die Deputation bereits im Jahre 1893 durch die Hochbauinspektion die vorzunehmenden Änderungen hat aufstellen und veranschlagen lassen und die Notwendigkeit dieser Änderungen durch die provisorische Überweisung der Wohnung anerkannt hat, so stelle ich doch hiermit aufgrund meiner in zwei Wintern mit der Wohnung gemachten Erfahrungen die notwendigsten Änderungen nochmals zusammen, zumal ich in der Lage bin, eine gegen den damaligen Anschlag billigere Anordnung vorzuschlagen.

1.) Der Zugang zu den über meiner Wohnung liegenden Büroräumen liegt mitten in dem mir zugewiesenen Unterhaus, in der zweiten Hälfte des meine Wohnung teilenden Corridors. ( cfr. Beiliegende Zeichnung ) Sämtlicher Verkehr nach oben, der Beamten, wie der Strassen- und Deichaufseher, der Landleute, welche bei der Bauinspektion geschäftlich zu thun haben, führt über den Corridor, auf welchen 7 Thüren meiner Wohnung führen, mitten in das Innerste der Letzteren. Dass dies eine große Unbequemlichkeit für meine Frau und die übrigen weiblichen Angehörigen meines Haushaltes ist, braucht wohl keiner näheren Begründung. Ein Gefühl von Sicherheit und Ruhe kommt für Dieselben während meiner Abwesenheit überhaupt nicht auf, jeden Augenblick ist zu befürchten, dass eine Wohn- oder Schlafzimmerthür – selbst wenn böser Wille ausgeschlossen erscheint – geöffnet wird, etwa von jemand der, mit den Verhältnissen nicht bekannt, die Büroräume sucht. Und die 7 Zimmerthüren den ganzen Tag verschlossen zu halten, verbietet sich natürlich aus Rücksicht auf die Führung des Haushaltes.

Aber nicht nur Unbequemlichkeit, sondern eine direkte Gefahr für meine Angehörigen und für mein Eigentum ist der Umstand, dass weder Hausthür noch Windfang von früh bis abends etwa 8 Uhr darf verschlossen werden. Denn der Verkehr nach oben ist absolut unkontrollierbar, der Dienstbote muss – selbst wenn er in der Lage wäre, eine unverschlossene Thür den ganzen Tag zu beobachten, was durch häusliche Geschäfte und durch Botenwege ausgeschlossen ist – also jeder Person den Zugang zu den oberen Räumen gestatten. Einem Einschleicher steht dann nach Schluss der Bureaus meine ganze Wohnung zur Verfügung.

Ja, es ist sogar vorgekommen, dass an einem dunklen Winternachmittag, wo das Haus wegen des Bureauverkehrs ebenfalls bis 8 Uhr, also 4 Stunden in die Dunkelheit hinein, unverschlossen bleiben muss, ein Vagabund ruhig an dem Dienstmädchen vorbei nach oben, dann in der Letzteren Abwesenheit wieder herunter gekommen, ohne weiteres in das Wohnzimmer eingetreten ist, so dass meine Frau sich einer solchen Belästigung nur mit Mühe entziehen konnte.

Das Unterhaus ist jetzt eben keine Wohnung, sondern eine Anzahl an einem Verkehrswege liegender Zimmer.

Die Deputation hatte im Herbst 1893 die Verlegung der Treppe an die Hausthür in meine jetzige Waschküche vorgesehen, so dass dann von der unverschlossenen Hausthür aus nur eine Zimmerthür meiner Wohnung dem allgemeinen Verkehr zugänglich, die übrigen Thüren durch den Windfang abgeschlossen gewesen wären.

Ich erlaube mir den Vorschlag, dass die Änderung nach beiliegender Zeichnung vorgenommen werde, so, dass in meinem Garten ein kleiner Anbau mit Treppe von halber Etagenhöhe, als Zugang zu den Büroräumen gebaut, der jetzige Zugang auf meinem Corridor dagegen durch eine kräftige Thür verschlossen wird. Die Kosten für diese Arbeiten würden sich auf 1.600 Mark belaufen.

2.) Die Feuchtigkeit der inneren Wände macht sich in den Räumen, welche ich im Winter nicht dauernd heizen kann, so geltend, dass große Flächen der Wände in den beiden Schlafzimmern zu gewissen Zeiten dicht mit Schimmelpilzen bedeckt sind.

Dauerndes Heizen der als Wohnräume benutzten Zimmer im Winter hat die auch dort vorhandene Feuchtigkeit wenigstens in ungefährliche Grenzen zurückgedrängt. Eine Beseitigung dieses Übelstandes liegt mindestens so sehr im Interesse des Hausbesitzers, alsdes Staates, als dem des Bewohners.

Vielleicht kommt die Feuchtigkeit zum Teil von oben, wo die Fußböden und Decken so durchlässig sind, dass sich bei jeder Reinigung nicht nur Feuchtigkeitsflecken an der Decke zeigen, sondern dass das Wasser an mehreren Stellen direkt in großen Tropfen in meine Wohnräume fällt. Aus diesem letzteren Grunde müsste ich bei Innebehaltung der Wohnung bitten, mich so lange, bis die Fußböden der oberen Büroräume undurchlässig gemacht sind, bezüglich der Decken von der Verpflichtung des § 5 der Anweisung über Dienstwohnungen vom 28.10.75, womit ich für die dauernde Unterhaltung zu sorgen habe, zu entbinden und dafür den § 4 sinngemäß Anwendung finden zu lassen.

3.) Da sich Undichtigkeiten an Fenstern und Thüren bei der den winterlichen Ost- und Westwinden besonders ausgesetzte Lage des Hauses so geltend machen, dass sich in den stark geheizten Wohnräumen oft eine höhere Temperatur als 11-12° R nicht erreichen lässt, bitte ich, wenigstens die Fenster und Thüren der Wohnräume durch dichtschliessende ersetzen und, falls dies bei den übrigen Fenstern nicht auch geschieht, diese wenigstens sorgfältig nachsehen zu lassen.

Bei Ostwinden ist in den Zimmern trotz aller Mühe, die ich auf die Dichtung der alten Fenster und Thüren verwendet habe, stets ein kalter Luftzug zu fühlen, der mir und meiner Frau bereits rheumatische Anfälle zugezogen hat. Mein Amt führt mich in Betriebsangelegenheiten bei jeder Kälte zu jeder Tages- und Nachtzeit längere Zeit in Nässe, Schnee und Eis hinaus, so dass ich das Verlangen habe, des Abends ein warmes Zimmer vorfinden zu können.

Ausserdem läuft das Wasser, solange die Doppelfenster nicht angebracht sind, bei jedem heftigen Regenguss in Strömen über die Fußböden, was mir die Unterhaltung der Letzteren sehr erschwert.

4.)Einmalige gründliche Instandsetzung sämtLicher Räume bezüglich der Maler- und Tapeziererarbeiten, sowie der Fußböden nach § 7 der genannten Anweisung über Dienstwohnungen, so dass ich im Stande bin, während der hoffentlich recht langen Zeit meines Dienstes im jetzigen Amte den Verpflichtungen des § 5 der Anweisung nachzukommen.

5.) Abgrenzung, Herstellung und Einrichtung eines Baderaumes. Obgleich – abgesehen von Dienstwohnungen anderer höherer Beamter – die Deputation durch entsprechende Einrichtungen in dem seinerzeit für einen Inspektor des Gaswerkes und sogar in der Dienst Wohnung des Inspektors des Elektrizitätswerkes sich im Prinzip für diese Frage entschieden hat, erlaube ich mir, als besonderen Grund, die im Winter rauhen Wetter so sehr ausgesetzte Lage des Hauses und der Werderstrasse anzuführen, welche im Winter weiblichen Haushaltsmitgliedern die Benutzung einer öffentlichen Badeanstalt aus Gesundheitsrücksichten zur Unmöglichkeit macht.

6.) Einrichtung eines als Schlafraum benutzbaren Zimmers auf dem Boden entsprechend dem dort schon vorhandenen Mädchenraum. Die Bauinspektion für Deich- und Wegebau würde den jetzt als Aktenraum benutzten Raum gegen Einrichtung eines anderen Verschlages voraussichtlich gern freigeben.

7.) An Stelle des jetzt vorhandenen Closets, welches sich in seiner Lage inmitten des Hauses durch mangelnde Geruchlosigkeit oft unangenehm bemerkbar macht, ein gutes Wassercloset

Die Deputation bitte ich nochmals ganz gehorsamst, in wohlwollender Erwägung der vorgenannten Mängel und unter besonderer guter Berücksichtigung der exponierten Lage des Wohnhauses und der winterlichen Verkehrsbeschwerden in gesellschaftlichen Beziehungen, die Wohnung in einen guten und behaglichen Zustand bringen zu lassen, besonders da ich später keine Aufwendungen mehr erwarten darf, der Mietwert also trotz Ansteigen der von mir zu zahlenden Mietentschädigung abnehmen wird.

Ganz besonders dankbar werde ich sein, wenn die Arbeiten vor Eintritt des nächsten Winters vollendet sein können.

Ganz gehorsamst

Eugen Götze

Ober – Ingenieur des Wasserwerkes

Ende der Transkription

Es ist nicht bekannt, welchen Wünschen des Herrn Götze entsprochen wurde, geschadet hat ihm der Brief nicht. Irgendwann in den darauf folgenden Jahren wurde er zum Direktor der Wasserversorgung in Bremen ernannt; in seine Amtszeit fielen wichtige technische Verbesserungen der Rohwasserförderung, die weitere Sicherstellung der Trinkwasserqualität und eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den Bremer Gesundheitsbehörden ( Die Wasserversorgung der Freien Hansestadt Bremen, Alfred Ohl, Hauschild Verlag Bremen, 1973 )

Das Haus No.66 in der Werderstrasse musste moderner Wohnbebauung den Platz räumen und auch Herr Götze weilt nicht mehr unter uns. Wer die in guter Sprache und ebensolcher Schrift formulierten Sorgen des jungen Ingenieurs gelesen und mitgefühlt hat, konnte auch ein wenig Einblick in die Lebensbedingungen der damaligen Zeit gewinnen.

Man kann nur wünschen, dass der Herr Direktor Götze, später konfrontiert mit ähnlichen Bitten seiner Mitarbeiter – sie hießen seinerzeit Untergebene – sich noch auf die Mühsal mit seiner alten Wohnung zurückbesinnen konnte und darum ein verständnisvolles Ohr besaß.

 

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